Benzin im verunfallten Fahrzeug begründet Schadensersatzanspruch

Datum:

12. September 2013

Themen:

Verkehrsrecht

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Erleidet ein Fahrzeug infolge eines Unfalls einen Totalschaden, ist das noch im Tank befindliche Benzin nutzlos und kann im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden. Der geschädigte Fahrzeugeigentümer ist auch nicht verpflichtet, den restlichen Kraftstoff im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht abpumpen zu lassen. (AG Solingen 18.06.13, 12 C 638/12)