Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Datum:

9. April 2014

Themen:

Strafrecht

Schlagwörter:

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Text:

Das Kammergericht hat ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben, das eine Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30.-EUR verurteilt hatte. Die Geschädigte in diesem Verfahren erlitt eine Ellenbogenprellung ohne weitere Folgen und ohne Behandlungsbedarf mit leichten Schmerzen. Das genügt nach Ansicht der Richter nicht, um eineVerurteilung zu stützen. Vielmehr seien eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der körperlichen Unversehrtheit erforderlich. (KG 17.12.13, 121 Ss 240/13)