Entschädigung wegen Diskriminierung in der Schwangerschaft

Datum:

3. April 2014

Themen:

Arbeitsrecht

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Text:

Im Kleinbetrieb ihrer Arbeitgeberin bestand für eine schwangere Klägerin der besondere Schutz des Mutterschutzgesetzes sowie aus medizinischen Gründen ein Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber kündigte und hatte die Klägerin davor angehalten, das Beschäftigungsverbot nicht zu beachten. Das Gericht hat der Klägerin deshalb einen  Entschädigungsanspruch in Höhe von 3000.-EUR nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugesprochen. (BAG Urteil vom 12.12.13)