Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten

Datum:

2. Juni 2014

Themen:

Ordnungswidrigkeiten

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Text:

Zur weiteren Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten ist eine Hausdurchsuchung nach Auffassung des Landgerichts Berlin  zumindest dann zulässig, wenn es sich um den Verdacht eines wiederholten und hartnäckigen Gesetzesverstoßes handelt.Der Betroffene hatte bereits mehrfach u.a.gegen die Gewerbeordnung verstoßen. Die daraufhin gerichtlich angeordnete Durchsuchung seiner Wohnung verstoße nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da es einen Grundsatz von unzulässigen Wohnungsdurchsuchungen in Bagatellsachen nicht gebe und der Betroffene bereits auffällig geworden war. ( LG Berlin, 16.04.14, 510 Qs 49/14)