Behandlungsfehler Schadenersatz wegen schwerer Nachblutungen

Datum:

21. Mai 2014

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Das Oberlandesgericht Hamm hat einer an einer Gerinnungsstörung leidenden Patientin, die im Krankenhaus an der Hüfte operiert worden war, die in der Folge angefallenen Behandlungskosten für die Behandlung der bei der Patientin aufgetretenen Nachblutungen in Höhe von 580.000 EUR zugesprochen. Die Gerinnungsstörung der Patientin sei grob fehlerhaft nicht behandelt worden, obwohl sowohl die anamnestischen Angaben der Patientin als auch die pathologischen Blutwerte dazu Veranlassung gegeben hätten. (OLG Hamm 21.03.14, 26 U 115/11)