Durchsuchung nach 18 Monaten unverhältnismäßig

Datum:

15. Januar 2014

Themen:

Strafrecht

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Eine Wohnungsdurchsuchung setzt den Anfangsverdacht einer Straftat voraus. Aufgrund des erheblichen Eingriffs in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre muss die Durchsuchung zur Ermittlung und Verfolgung einer Straftat erforderlich, erfolgversprechend und verhältnismäßig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wohnungsdurchsuchung 18 Monate nach dem Vorliegen von Verdachtsgründen für den Verkauf von Betäubungsmitteln als unverhältnismäßig angesehen, da Drogen, die zum Weiterverkauf gedacht sind, regelmäßig nur eine geringe Verweildauer beim Ankäufer haben. Der Durchsuchungsbeschluss lege nicht dar,warum ausnahmsweise nach so langer Zeit noch Beweisgegenstände in der Wohnung vermutet worden sind. (BVerfG BvR 389/13, Beschluss vom 29.10.13)