Oberlandesgericht stärkt Nothilferecht

Datum:

20. August 2013

Themen:

Strafrecht

Schlagwörter:

, , , , , , , ,

Text:

Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit Beschimpfungen schlug der später Geschädigte einem Bekannten des Angeklagten mit der Faust ins Gesicht. Der Angeklagte wollte seinem Bekannten zu Hilfe kommen und schlug dem Geschädigten seinen Bierkrug auf den Kopf, so dass der eine Gehirnerschütterung, ein Hämatom und eine Platzwunde davontrug. Das Gericht hat den Angeklagten freigesprochen. Die gefährliche Körperverletzung sei gerechtfertigt gewesen. Der Schlag mit dem Bierkrug auf den Kopf des Geschädigten habe die sofortige und endgültige Beendigung des Angriffs auf den Bekannten des Angeklagten erwarten lassen. Der musste sich in seinem Nothilferecht nicht darauf beschränken,  lediglich mit der Faust zuzuschlagen.( OLG Hamm 15.07.13, 1 RVs 38/13)