Artikel zum Thema ‘gefährliche Körperverletzung’

Facebook-Einträge können bei einem Kontaktaufnahmeverbot zum Widerruf der Bewährung führen

Ein wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlags Verurteilter, dessen Strafrest zur Bewährung ausgesetzt war, erhielt für die Zeit der Bewährung die Weisung, jeglichen Kontakt zu der von ihm ehemals Geschädigten zu unterlassen.  In der Folgezeit postete der Verurteilte mehrmals Nachrichten auf seiner Facebook-Seite, u.a. schwere Beschimpfungen unter Verwendung eines von ihm der Geschädigten gegebeben Spitznamens, worin er auch den Namen der Schwester der Geschädigten mit einfließen ließ. Damit habe der Geschädigte beharrlich und gröblich gegen die ihm erteilte Weisung verstoßen, so dass nach Auffassung des OLG Hamm die davor vom Landgericht widerrufene Bewährung zu Recht erfolgt ist, da dem Verurteilten bewusst gewesen sei, dass zumindest Bekannte oder Verwandte der Geschädigten die Einträge lesen und der Geschädigten übermitteln würden. (OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.15, 3 Ws 168/15)

Hooligan-Gruppen können kriminelle Vereinigung sein

Im zugrunde liegenden Fall waren die Angeklagten Mitglieder und Rädelsführer einer in Dresden ansässigen Gruppierung von Hooligans, die mit anderen Hooligans rund um Fußballspiele von Dynamo Dresden Kämpfe ausgefochten hat, die meist zuvor verabredet waren. Weil die Gruppierung gerade auch auf die Ausübung von Schlägereien ausgerichtet war, bestand ihr Zweck und ihre Tätigkeit, wie jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, in der Begehung strafbarer gefährlicher Körperverletzungen und war deshalb als kriminelle Vereinigung zu werten. (BGH 22.01.2015-3StR233/14)

 

Keine gefährliche Körperverletzung, wenn Radfahrer nach Kollision mit PKW stürzt

Im zugrundeliegenden Fall war die Angeklagte mit ihrem PKW zielgerichtet auf einen Fahrrad fahrenden Jugendlichen zugefahren. Bei seinem Fluchtversuch stürzte der Jugendliche und verletzte sich. Anders als das zunächst urteilende Gericht hat der Bundesgerichtshof in diesem Fall keine gefährliche Körperverletzung angenommen. Dazu sei es erforderlich, dass es zu einem direkten Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper komme. ( BGH 4 StR 275/13, 30.07.13)

Apotheker verliert Approbation und Betriebserlaubnis nach Säureangriff

Ein Apotheker hat sich nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht, sondern verliert auch seine Approbation und seine Betriebserlaubnis, weil er in einer Gaststätte zwei Gäste mit einer ätzenden Phosphorsäurelösung aus seinem Labor bespritzt hat. Nach Auffassung des Gerichts hat er mit seinem Angriff in erheblicher Weise gegen die allgemeine Berufspflicht eines Apothekers verstoßen, die in einer Apotheke verfügbaren Substanzen verantwortungsvoll einzusetzen. Er habe sich beim Verwenden der Phosphorsäure eines Mittels bedient, die Ihm aufgrund seines Berufes zur Verfügung stehe. Deshalb fehle ihm die erforderliche Eignung weiter seinen Beruf auszuüben. (VG Köln, 29.10.13, 7 K 3907/12)

Oberlandesgericht stärkt Nothilferecht

Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit Beschimpfungen schlug der später Geschädigte einem Bekannten des Angeklagten mit der Faust ins Gesicht. Der Angeklagte wollte seinem Bekannten zu Hilfe kommen und schlug dem Geschädigten seinen Bierkrug auf den Kopf, so dass der eine Gehirnerschütterung, ein Hämatom und eine Platzwunde davontrug. Das Gericht hat den Angeklagten freigesprochen. Die gefährliche Körperverletzung sei gerechtfertigt gewesen. Der Schlag mit dem Bierkrug auf den Kopf des Geschädigten habe die sofortige und endgültige Beendigung des Angriffs auf den Bekannten des Angeklagten erwarten lassen. Der musste sich in seinem Nothilferecht nicht darauf beschränken,  lediglich mit der Faust zuzuschlagen.( OLG Hamm 15.07.13, 1 RVs 38/13)

 

 

Fortdauer der Untersuchungshaft für einen Schweizer Hooligan

Das OLG Hamm hat die weitere Haftbeschwerde eines Schweizer Hooligans als unbegründet verworfen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 10.Mai diesen Jahres einem Polizeibeamten eine Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen zu haben, so dass der bewußtlos zu Boden fiel und eine große Platzwunde davontrug. Bei seiner Festnahme habe er  zudem massiv und gewaltsam Widerstand geleistet. Er sei deshalb der gefährlichen Körperverletzung sowie des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeante dringend tatverdächtig und müsse mit der Verhängung einer erheblichen vollstreckbaren Freiheitsstrafe rechnen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr auch wenn der Beschuldigte eine bürgerliche Herkunft, eine Beschäftigung im Bankenwesen und familiäre Bindungen in der Schweiz nachweisen kann. Auch die vom Beschuldigten in Aussicht gestellte Kaution in Höhe von 10.000EUR für den Fall der Haftverschonung sah das Gericht als nicht ausreichend an, um der Fluchtgefahr begegnen zu können.( OLG Hamm,18.07.13, 5 Ws 245 und 266/13)

Ärzte rechtskräftig wegen des Vorwurfes der Körperverletzung mit Todesfolge und des Betruges freigesprochen

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Kempten  bestätigt, das zwei Mediziner vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und des Betruges freigesprochen hat. Den Angeklagten lag zur Last, an einem alkoholkranken, an Leberzirrhose leidenden Patienten ohne genügende Aufklärung eine Leberzelltransplantation durchgeführt und dadurch den Tod des Patienten verursacht zu haben. Darüberhinaus hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorgeworfen, der Krankenversicherung des Geschädigten die Abrechenbarkeit ihrer Behandlung vorgespiegelt zu haben, obwohl sie wußten, dass diese nicht vom Leistungsspiegel der Krankenversicherung erfasst war. Das Gericht hat zu Gunsten der Angeklagten eine hypothetische Einwilligung des Geschädigten angenommen, da beide Ärzte irrig davon ausgegangen seien, den Geschädigten ausreichend insbesondere über die Risiken des Eingriffs informiert zu haben. Den Betrugsvorwurf sahen die Richter ebenfalls als nicht erwiesen an, da die Ärzte bereits vor der Abrechnung einen Antrag auf Anerkennung der Vergütungsfähigkeit der durchgeführten Operation gestellt hatten. (BGH 1 StR 320/12, Urteil vom 20.02.13)