KG Berlin: Kein Wechselmodell gegen den Willen der Eltern
5. Juni 2013
Themen:Archiv, Ehe- und Familienrecht
Schlagwörter:fehlende Kommunikation der Eltern, gemeinsames Sorgerecht, gerichtliche Anordnung, Gerichtsentscheidungen, Kammergericht Berlin, Sorgerecht, Umgang, Umgangsrecht, Wechselmodell
Text:Das Wechselmodell -das Kind lebt zu gleichen Zeitanteilen abwechselnd im Haushalt eines Elternteils- darf grundsätzlich nicht gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden. Im zur Entscheidung des Kammergerichts stehenden Fall, würde dem Kind ein Wechselmodell eher schaden. Es bestünde die Gefahr, dass die entstehenden Konflikte aufgrund der fehlenden Kommunikation der Eltern auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden. Das Konfliktpotenzial wäre sogar größer, da sich der Vater auf das Wechselmodell nur gezwungener Maßen eingelassen hätte.
KG Berlin, Beschluss vom 14. 3. 2013, 13 UF 234/12