Wegnahme einer Fan-Jacke

Datum:

30. April 2013

Themen:

Archiv, Strafrecht

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Nach einem Fußballspiel haben zwei Fans des 1.FC Nürnberg einem Anhänger der Spielvereinigung Greuther Fürth dessen weiß-grüne Fan Jacke vom Leib gerissen. Einer der beiden hat die Jacke erst unter seinen Pullover gesteckt und danach in den Kofferraum seines Autos gelegt. Erst später wollten die beiden entscheiden, ob sie die Jacke entsorgen oder als Trophäe behalten wollen.
Die beiden Fans wurden sowohl vom Amtsgericht als auch in der Berufung vom Landgericht wegen Raubes zu einer Freiheitstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat das Urteil bestätigt.
Nicht durchgedrungen sind die Clubfans mit ihrem Argument, es handele sich nur um ein Bagatelldelikt.
(OLG Nürnberg, Beschluss vom 7.11.12-1 St OLG Ss 258/12)