Bagatellgrenze beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort

Datum:

14. Oktober 2011

Themen:

Strafrecht, Verkehrsrecht

Schlagwörter:

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Nach inzwischen überwiegender Meinung ist der Tatbestand der Unfallflucht nicht erfüllt bei Bagatellschäden von unter 50,00 €. Bei der Bestimmung der Bagatellgrenze befindet sich die Rechtsprechung in Bewegung, so dass auch bei geringfügig höheren Fremdschäden der Versuch unternommen werden sollte, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren bereits im Anfangsstadium zur Einstellung zu bringen.

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