Polizeiliche Überwachung von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und nachfolgender Sicherstellung

Datum:

14. Oktober 2011

Themen:

Archiv

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Wenn die Polizei einen Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln überwacht und nachfolgend alle gehandelten Betäubungsmittel sichergestellt werden, so dass keinerlei Gefährdung für die Allgemeinheit mehr besteht, dann ist dies bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. dazu Beschluss BGH 3.5.2011).