Wirksamkeit einer Klageverzichtserklärung in einem Aufhebungsvertrag

Datum:

5. Juni 2015

Themen:

Arbeitsrecht, Archiv

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Ein Klageverzicht in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrag unterliegt der gerichtlichen Inhaltskontrolle, wenn er zur Vermeidung einer ansonsten vom Arbeitgeber angedrohten fristlosen Kündigung nur unter Druck vom Arbeitnehmer unterschrieben wird. Der Vertrag ist trotz Klageverzicht gerichtlich anfechtbar, soweit die angedrohte Kündigung offensichtlich widerrechtlich gewesen wäre. (BAG Urteil vom 12.3.15)