Aus der Praxis: Angeklagte mit Diagnose pathologisches Stehlen in Verbindung mit depressiver Störung nur vermindert schuldfähig
Datum:
3. Februar 2015
Themen: Schlagwörter:Begutachtung, depressive Störung, einschlägig vorbestraft, pathologisches Stehlen, Steuerungsfähigkeit, vermindert schuldfähig
Text:Das Amtsgericht Tiergarten hat eine bereits mehrfach wegen Diebstahls einschlägig vorbestrafte Angeklagte ohne gerichtlich beauftragte Begutachtung lediglich als vermindert schuldfähig angesehen und die Strafe entsprechend gemildert. Voraussetzung dafür waren die Vorlage der psychiatrisch festgestellten Diagnosen sowie ein ausführlicher Therapiebericht. Im Ergebnis sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Angeklagte wegen ihrer Erkrankungen bei Begehung der ihr vorgeworfenen Tat in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen ist. (Urteil AG Tiergarten vom 30.01.15)