Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

Datum:

27. Mai 2014

Themen:

Strafrecht

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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Deggendorf bestätigt, das einen Arzt wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln in 125 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt und ein Berufsverbot für die Dauer von fünf Jahren ausgesprochen hat. Der Angeklagte hatte als Arzt Patienten die Substitutionsmittel Methadon und Levomethadon im Rahmen von „Take-Home-Verordnungen“ verschrieben, was den Patienten ermöglicht hat, die Mittel für maximal eine Woche in der Apotheke zu beziehen und ohne ärztliche Kontrolle einzunehmen. Der Angeklagte nahm dabei nach Ansicht des Gerichts billigend in Kauf, dass die Patienten das Ihnen verschriebene Methadon nicht bestimmungsgemäß verwendeten.( BGH 28.01.14, 1 StR 494/13)