Alkoholfahrt rechtfertigt verhaltensbedingte Kündigung
Datum:
8. Mai 2014
Themen: Schlagwörter:Abmahnung, Alkoholfahrt, Alkoholkrankheit, arbeitsvertragliche Pflichten, Personen-und Sachschaden, verhaltensbedingte Kündigung
Text:Das Arbeitsgericht Berlin hat eine verhaltensbedingte Kündigung eines Berufskraftfahrers bestätigt, der mit 0,64 Promille während der Arbeitszeit einen Unfall mit Personen-und Sachschaden verursacht hat. Eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers sah das Gericht als nicht erforderlich an. Der Arbeitnehmer habe vielmehr seine arbeitsvertraglichen Pflichten in vorwerfbarer und schwerwiegender Weise verletzt. Gegen die Vorwerfbarkeit spreche auch nicht die Alkoholerkrankung des Berufskraftfahrers. (Arbeitsgericht berlin, 3.4.14, 24 Ca 8017/13)