Artikel zum Thema ‘Alkoholkrankheit’

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auch bei langjähriger Suchterkrankung

Im vorliegenden Fall hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob die gesetzliche Krankenversicherung zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit verpflichtet ist, wenn ein langjährig alkoholkranker Arbeitnehmer trotz zweier stationärer Entzugstherapien mit einhergehender Arbeitsunfähigkeit erneut infolge eines Rückfalls arbeitsunfähig erkrankt. Grundsätzlich sind die Krankenkassen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn den Arbeitnehmer kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Das Arbeitsgericht hatte deshalb ein Sachverständigengutachten zu der Frage einzuholen, ob der Arbeitnehmer den Rückfall verschuldet hat. Der Gutachter hat sich wegen eines Ursachenbündels, das im konkreten Fall zum Rückfall geführt hat, nicht eindeutig positionieren können. Das geht laut Bundesarbeitsgericht zu Lasten der Krankenkasse.( BAG 10 AZR 99/14, Urteil vom 18.03.2015)

Alkoholfahrt rechtfertigt verhaltensbedingte Kündigung

Das Arbeitsgericht Berlin hat eine verhaltensbedingte Kündigung eines Berufskraftfahrers bestätigt, der mit 0,64 Promille während der Arbeitszeit einen Unfall mit Personen-und Sachschaden verursacht hat. Eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers sah das Gericht als nicht erforderlich an. Der Arbeitnehmer habe vielmehr seine arbeitsvertraglichen Pflichten in vorwerfbarer und schwerwiegender Weise verletzt. Gegen die Vorwerfbarkeit spreche auch nicht die Alkoholerkrankung des Berufskraftfahrers. (Arbeitsgericht berlin, 3.4.14, 24 Ca 8017/13)