Das neue Fahreignungsregister

Datum:

1. April 2014

Themen:

Verkehrsrecht

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Ab 1.Mai 2014 tritt das neue Fahreignungsregister in Kraft. Neben einer deutlichen Erhöhung einzelner Bußgelder ist mit mehr Fahrerlaubnisentziehungen aufgrund von Punkteeinträgen in Flensburg zu rechnen.

Was ändert sich: Beispielsweise wird die Verwarnungsgeldobergrenze  auf 55.-EUR erhöht. Für eintragungswürdige Ordnungswidrigkeiten gibt es nur noch drei statt bislang sieben Kategorien. Jeder Verstoß wird nach festen Tilgungfristen gelöscht. Punkte, die nach der Reform nicht mehr eintragungsfähig sind, werden zum 1.5.14 automatisch gelöscht.

In Zukunft ist der Betroffene beim Eintrag von 1-3 Punkten lediglich für eine Bewertung vorgemerkt. Beim Eintrag von 4 und 5 Punkten erfolgt eine gebührenpflichtige Ermahnung, beim Eintrag von 6 und sieben Punkten erfolgt der Hinweis auf die drohende Entziehung, bei 8 Punkten wird  die Fahrerlaubnis entzogen. Bis zum Eintrag von 5 Punkten kann einmal in fünf Jahren ein Punkt bei Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abgebaut werden.

Beispiele für zukünftige Ahndungen: Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit außerorts um 41-50km/h 160.-EUR, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot,  einfacher Rotlichtverstoß 90.- EUR und 1 Punkt, Fahren mit 0,5 oder mehr Promille 500 EUR, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.