Rechtskräftige Verurteilung eines Schöheitschirurgen wegen Körperverletzung mit Todesfolge
Datum:
26. März 2014
Themen: Schlagwörter:Körperverletzung mit Todesfolge, Patientin, unzureichende Aufklärung
Text:Der angeklagte Schönheitschirurg hatte an einer Patientin in seiner Praxis ohne die notwendige Hinzuziehung eines Anästhesisten eine Operation durchgeführt, an deren Folgen die Patientin verstorben ist. Zudem war die Aufklärung unzureichend. Das in dieser Sache inzwischen dritte ergangene Urteil, das den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und sechs Monaten verurteilt, ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision dagegen als unbegründet verworfen hat.(BGH 5 StR 51/14, 10.03.14)