Rechtseinbieger- Kollision mit rechts überholendem Rollerfahrer- gleich hohe Haftungsquote

Datum:

12. Februar 2014

Themen:

Verkehrsrecht

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Das Oberlandesgericht Hamm hatte über einen Verkehrsunfall zu entscheiden, bei dem der Fahrer eines Kraftfahrzeuges auf der Suche nach einem Parkplatz nach rechts in eine Parkbucht einbog und dabei mit einem ihn rechts überholenden Rollerfahrer kollidierte. Das Gericht hat beiden Fahrzeugführern jeweils die Hälfte ihres Sachschadens zugesprochen. Der Führer des Kraftfahrzeuges habe die ihm obliegende doppelte Rückschaupflicht verletzt und der Rollerfahrer habe unzulässigerweise rechts überholt. Da beide Verkehrsteilnehmer erhebliche Verkehrsverstöße begangen hätten, sei die ausgeurteilte Haftungsquote gerechtfertigt. (OLG Hamm,8.11.13, 9 U 88/13)