Keine gefährliche Körperverletzung, wenn Radfahrer nach Kollision mit PKW stürzt

Datum:

6. Februar 2014

Themen:

Strafrecht

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Im zugrundeliegenden Fall war die Angeklagte mit ihrem PKW zielgerichtet auf einen Fahrrad fahrenden Jugendlichen zugefahren. Bei seinem Fluchtversuch stürzte der Jugendliche und verletzte sich. Anders als das zunächst urteilende Gericht hat der Bundesgerichtshof in diesem Fall keine gefährliche Körperverletzung angenommen. Dazu sei es erforderlich, dass es zu einem direkten Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper komme. ( BGH 4 StR 275/13, 30.07.13)