Keine Bewilligung von Arbeitslosengeld nach Beschäftigung im europäischen Ausland

Datum:

24. Januar 2014

Themen:

Arbeitsrecht

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Obwohl Unionsbürger Freizügigkeit in allen europäischen Staaten genießen und sich deshalb auch auf Beschäftigungszeiten in anderen Unionsstaaten berufen dürfen, gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt.Vielmehr bedarf es eines aktuellen Bezuges zum deutschen Arbeitsmarkt wie dies bei Grenzgängern der Fall sei. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden. Vor dem Hintergrund der europäischen Arbeitsmigration hat diese Entscheidung eine erhebliche Bedeutung für Arbeitnehmer. ( Bayerisches Landessozialgericht L 9 AL 198/13 B, Beschluss 11.12.13)