Urteil wegen Körperverletzung gegen Zahnarzt aufgehoben

Datum:

14. November 2013

Themen:

Strafrecht

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Der Angeklagte war u.a. wegen zu Unrecht unter Vollnarkose gezogener elf  Zähne wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und ihm war für zwei Jahre die Berufsausübung untersagt worden.

Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Naumburg jetzt das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des zuständigen Landgerichts zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht hat die widersprüchlichen Angaben des Landgerichts zu einer möglichen Einwilligung der Patientin gerügt. Darauf kommt es für das Vorliegen der Strafbarkeit des Arztes allerdings entscheidend an.( OLG Naumburg 30.10.13, 105 Ss 172/13)