Artikel zum Thema ‘Patient’

Grober Behandlungsfehler-Nichtbeachtung von einschlägiger Fachliteratur

Ein Arzt ist verpflichtet, sich in seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden. Erkenntnisse, die in einer führenden Fachzeitschrift veröffentlicht werden, muss er zeitnah im Berufsalltag umsetzen. Versäumt er diese Pfkicht, kann dies  einen groben Behandlungsfehler darstellen mit der Folge eines Haftungsanspruches des Patienten. ( OLG Koblenz,20.06.12 5U1450/11)

Urteil wegen Körperverletzung gegen Zahnarzt aufgehoben

Der Angeklagte war u.a. wegen zu Unrecht unter Vollnarkose gezogener elf  Zähne wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und ihm war für zwei Jahre die Berufsausübung untersagt worden.

Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Naumburg jetzt das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des zuständigen Landgerichts zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht hat die widersprüchlichen Angaben des Landgerichts zu einer möglichen Einwilligung der Patientin gerügt. Darauf kommt es für das Vorliegen der Strafbarkeit des Arztes allerdings entscheidend an.( OLG Naumburg 30.10.13, 105 Ss 172/13)

Ärzte rechtskräftig wegen des Vorwurfes der Körperverletzung mit Todesfolge und des Betruges freigesprochen

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Kempten  bestätigt, das zwei Mediziner vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und des Betruges freigesprochen hat. Den Angeklagten lag zur Last, an einem alkoholkranken, an Leberzirrhose leidenden Patienten ohne genügende Aufklärung eine Leberzelltransplantation durchgeführt und dadurch den Tod des Patienten verursacht zu haben. Darüberhinaus hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorgeworfen, der Krankenversicherung des Geschädigten die Abrechenbarkeit ihrer Behandlung vorgespiegelt zu haben, obwohl sie wußten, dass diese nicht vom Leistungsspiegel der Krankenversicherung erfasst war. Das Gericht hat zu Gunsten der Angeklagten eine hypothetische Einwilligung des Geschädigten angenommen, da beide Ärzte irrig davon ausgegangen seien, den Geschädigten ausreichend insbesondere über die Risiken des Eingriffs informiert zu haben. Den Betrugsvorwurf sahen die Richter ebenfalls als nicht erwiesen an, da die Ärzte bereits vor der Abrechnung einen Antrag auf Anerkennung der Vergütungsfähigkeit der durchgeführten Operation gestellt hatten. (BGH 1 StR 320/12, Urteil vom 20.02.13)