Unverhältnismäßige körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen
Datum:
19. September 2013
Themen: Schlagwörter:Bundesverfassungsgericht, Haftanstalt, körperliche Durchsuchung, Strafgefangener
Text:Das Bundesverfassungsgericht hat die körperliche Durchsuchung einschließlich der Entkleidung eines Strafgefangenen nach dessen Rückkehr von einem Aufenthalt außerhalb der Haftanstalt als unverhältnismäßig angesehen. Im konkreten Fall lag die Gefahr des Einschmuggelns verbotener Gegenstände oder Substanzen in die Strafanstalt fern, so dass das Gericht einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Inhaftierten feststellte. Routinemäßigen Durchsuchungen einschließlich der Inspektion normalerweise verdeckter Körperöffnungen hat das Gericht damit eine Absage erteilt.( BVerfG 10.07.13- 2 BvR 2815/11)