Fotos vom Arbeitnehmer bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit zulässig
Datum:
10. September 2013
Themen: Schlagwörter:allgemeines Persönlichkeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsunfähigkeit, krankgeschrieben, schutzwürdige Interessen, Verdacht, Vorgesetzter
Text:Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer, der in einer Autowaschanlage ein Auto reinigt, von seinem Vorgesetzten fotografiert werden darf. Es habe zwar ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers stattgefunden. Dieser Eingriff war jedoch gerechtfertigt durch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers, da sich im konkreten Fall der Verdacht aufgedrängt habe, die Arbeitsunfähigkeit sei nur vorgetäuscht gewesen. (LAG Rheinland-Pfalz 11.07.13, 10 SaGa 3/13)