Schmerzensgeldanspruch nach Mobbing
Datum:
5. Juni 2013
Themen: Schlagwörter:Arbeitsgericht, Arbeitsverhältnis, Mobbing, Persönlichkeitsrecht
Text:Kann ein Arbeitnehmer Mobbingnachweise erbringen, steht ihm Schmerzensgeld wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes zu.Ein Bereichsleiter in der IT-Branche hatte sich, weil er sich in seinem Arbeitsverhältnis unterbeschäftigt fühlte. Daraufhin hat ihn der Arbeitgeber angewiesen, täglich Arbeitsberichte zu verfassen und EDV-Schrott zu entsorgen. Der Arbeitnehmer ist aufgrund dieses demütigenden Verhaltens längerfristig erkrankt. Das Arbeitsgericht Siegburg hat ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 7000.-EUR zugesprochen. (Arbeitsgericht Siegburg 1 Ca 1310/12)