Dank und gute Wünsche müssen nicht ins Arbeitszeugnis

Datum:

4. Juni 2013

Themen:

Arbeitsrecht

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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, ein Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er sich beim Arbeitnehmer für dessen geleistete Arbeit bedankt und ihm für dessen Zukunft alles Gute wünscht. Ist ein Arbeitnehmer mit bestimmten Formulierungen in der Schlussformel nicht einverstanden, kann er lediglich ein Zeugnis ohne Schlussformel verlangen. ( BAG 9 AZR 227/11)