Unfallschaden-Ansprüche des Geschädigten

Datum:

16. Mai 2013

Themen:

Archiv, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsrecht

Schlagwörter:

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Text:

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass es für den Geschädigten nach einem Unfall nicht zumutbar ist, einen laut Gutachten fahrbereiten, aber nicht verkehrssicheren Pkw zu nutzen. In diesen Fällen darf sich ein Geschädigter ein Ersatzfahrzeug nehmen, für dessen Kosten die Versicherung des Unfallverursachers aufzukommen hat.
(LG Köln 11 S 89/12)