Rechtsanwaltskosten jetzt steuerlich absetzbar!
Datum:
15. März 2012
Themen:Arbeitsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Verkehrsrecht
Schlagwörter:Abstandsvergehen, Geschwindigkeitsverstöße, Strafverteidiger, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstraftaten, Werbungskosten
Text:Der BFH (Bundesfinanzhof) hat mit Urteil vom 17.8.2011 (Az. VI R 75/10) festgestellt, dass Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn die dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Straftat in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen worden ist!
Dies ist für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten wie Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsvergehen etc. relevant, die z.B. von Außendienstmitarbeitern begangen werden.
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