Artikel zum Thema ‘Verkehrsvorschrift’
viele Parkverstöße können zur Anordnung einer MPU führen
Im vorliegenden Fall hatte der Antragsteller innerhalb von vier Jahren mindestens 151 Parkverstöße begangen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat ihn deshalb wegen Eignungsmängeln aufgefordert, eine MPU vorzulegen. Das Gericht hat der Behörde Recht gegeben und führt aus“Bedenken gegen die Kraftfahreignung können ausnahmsweise auch durch die langjährige und hartnäckige Begehung einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten entstehen, die nicht mit Punkten bewertet sind, wenn sich darin in Verbindung mit einschlägigen Eintragungen im Fahreignungsregister eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbart.“ ( VGH Baden -Württemberg, 20.11.14, 10 S 1883/14)