Artikel zum Thema ‘Verkehrsordnungswidrigkeit’
viele Parkverstöße können zur Anordnung einer MPU führen
Im vorliegenden Fall hatte der Antragsteller innerhalb von vier Jahren mindestens 151 Parkverstöße begangen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat ihn deshalb wegen Eignungsmängeln aufgefordert, eine MPU vorzulegen. Das Gericht hat der Behörde Recht gegeben und führt aus“Bedenken gegen die Kraftfahreignung können ausnahmsweise auch durch die langjährige und hartnäckige Begehung einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten entstehen, die nicht mit Punkten bewertet sind, wenn sich darin in Verbindung mit einschlägigen Eintragungen im Fahreignungsregister eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbart.“ ( VGH Baden -Württemberg, 20.11.14, 10 S 1883/14)
Fahrverbot-wo muss der Führerschein abgegeben werden?
Verhängt ein Gericht gegen den Betroffenen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot, so ist der Führerschein grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde in amtliche Verwahrung zu geben, um die Fahrverbotsfrist wirksam in Gang zu setzen.
Gibt ein Betroffener seinen Führerschein allerdings bei einer zur Entgegennahme bereiten Polizeidienststelle ab, genügt auch dies, um der gerichtlichen Entscheidung Folge zu leisten.
( AG Parchim 5 OWIG 424/12)