Artikel zum Thema ‘Verdächtiger’
Durchsuchung bei einer nicht verdächtigen Person
Durchsuchungen bei Unverdächtigen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der erforderliche gerichtliche Durchsuchungsbeschluss muss aber enthalten, warum beweisrelevante Unterlagen eines Verdächtigen bei einem unverdächtigen Dritten zu finden sein sollen und er muss die gesuchten Gegenstände zweifelsfrei beschreiben. ( LG Koblenz 27.10.14, 4 Qs 66/14)
Der Einsatz von Spurensuchhunden als Beweismittel
Das Landgericht Nürnberg hat Kriterien aufgestellt, wonach Ergebnisse von Mantrailereinsätzen als alleiniges Beweismittel für die Anwesenheit von Verdächtigen am Tatort verwertbar sind.Zunächst muss der Einsatz von Hunden durchgeführt werden, die die jeweils einschlägige PSH-Prüfungsstufe der Polizei absolviert haben. Die verwendete Geruchsspur muss eindeutig nachvollziehbar einer konkreten Person zuzuordnen und die Gewinnung des Spurenträgers muss protokolliert sein. Jeweils zwei Suchhunde müssen unabhängig voneinander dieselbe Spur suchen und jeder Einsatz ist vollständig zu filmen. ( LG Nürnberg 13 Kls 372 Js 9454/12)