Artikel zum Thema ‘unverhältnismäßig’

15 Monate nach Verkehrsverstoß-Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass selbst 15 Monate nach einem Verkehrsverstoß, hier der  Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h innerorts, die Anordnung eines Fahrtenbuchs gegen den Halter des mit überhöhter Geschwindigkeit gefahrenen Fahrzeugs noch nicht als unverhältnismäßig anzusehen ist. ( OVG Lüneburg 23.08.13, 12 LA 156/12)