Artikel zum Thema ‘Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs’

Speed im Getränk-Entzug der Fahrerlaubnis

Die Voraussetzungen für die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs sind grundsätzlich erfüllt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber objektiv Drogen zu sich genommen hat. Die Behauptung eines Antragstellers, ein unbekannter Dritter hätte Amphetamin in sein Glas geschüttet, ist nur dann von Relevanz, wenn sie schlüssig und nachvollziehbar dargelegt wird. (Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 2.12.14, 3 L 994/14 NW)