Artikel zum Thema ‘Unfallschaden’

Selbstreparierer darf sich seine Arbeit begutachten lassen

Bei der Reparatur eines Unfallschadens in Eigenregie sind Gutachterkosten, die nach der Reparatur zur Bestätigung einer fachgerechten Instandsetzung anfallen, vom Unfallverursacher zu erstatten. Nach Ansicht des Amtsgerichts Ansbach hat der Geschädigte zu Beweiszwecken bei einem möglichen Folgeunfall einen Anspruch darauf, die Ordnungsmäßigkeit der Reparatur durch einen Sachverständigen dokumentieren zu lassen. (AG Ansbach 22.10.14, 3 C 817/14)

Unfallschaden-Ansprüche des Geschädigten

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass es für den Geschädigten nach einem Unfall nicht zumutbar ist, einen laut Gutachten fahrbereiten, aber nicht verkehrssicheren Pkw zu nutzen. In diesen Fällen darf sich ein Geschädigter ein Ersatzfahrzeug nehmen, für dessen Kosten die Versicherung des Unfallverursachers aufzukommen hat.
(LG Köln 11 S 89/12)

Autoreparatur? Verweis auf freie Fachwerkstatt unzulässig!

Der BGH weist Kfz-Versicherer gern mal wieder in die Schranken!

Zunehmend verweisen die Kfz-Versicherungen in Unfallangelegenheiten die Geschädigten zur Reparatur ihres Fahrzeugs in eine kostengünstigere Fachwerkstatt. Dies müssen die Geschädigten jedenfalls dann nicht hinnehmen, wenn ihr Fahrzeug drei Jahre oder jünger ist, so der BGH in seiner Entscheidung vom 22.6.2010.

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist schadensrechtlich so zu stellen, wie er stehen würde, wenn es den Verkehrsunfall nie gegeben hätte! Wir stehen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche jederzeit gern zur Verfügung!

 

Rechtsanwaltskanzlei

Katrin Zink & Bettina Rudolf