Artikel zum Thema ‘Unfall’
Haftungsverteilung beim Vertrauen auf ein Blinklicht
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer auf das Blinklicht des Vorfahrtsberechtigten vertraut und war auf die Vorfahrtsstraße eingebogen. Beim Einbiegen kam es zum Unfall mit dem blinkenden Fahrzeug. Ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer darf nach Ansicht des Gerichts aber nur dann auf ein Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten vertrauen, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus weitere Umstände, wie das eindeutige Herabsetzen der Geschwindigkeit oder der Beginn des Abbiegevorganges hinzukommen. Nur dann darf der Wartepflichtige davon ausgehen, dass das Vorfahrtsrecht nicht mehr ausgeübt wird. Aber auch das führt noch zu einer Haftungsverteilung, im konkreten Fall 70:30. (OLG Dresden 20.08.14, 7 U 1876/13)
Benzin im verunfallten Fahrzeug begründet Schadensersatzanspruch
Erleidet ein Fahrzeug infolge eines Unfalls einen Totalschaden, ist das noch im Tank befindliche Benzin nutzlos und kann im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden. Der geschädigte Fahrzeugeigentümer ist auch nicht verpflichtet, den restlichen Kraftstoff im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht abpumpen zu lassen. (AG Solingen 18.06.13, 12 C 638/12)
Vorfahrtsberechtigter Falschblinker haftet mit Betriebsgefahr
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer kurz rechts geblinkt, um dann doch weiter geradeaus zu fahren. Es kam zum Unfall mit einem vorfahrtspflichtigen Fahrzeug. Das Landgericht Saarbrücken hat auf eine Mitschuld des vorfahrtsberechtigten Fahrers in Höhe von 20% erkannt, da der Vorfahrtsberechtigte durch das „falsche“ Blinken eine Gefahrenlage geschaffen habe, die sich in der Kollision teilweise realisiert habe.( Landgericht Saarbrücken 07.06.13, 13 S 34/13)
Jugendliche Autofahrer-nach Unfall in der Haftung
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat zwei Jugendliche zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von ca. 3800.-EUR verurteilt. Die beiden 12- und 17-Jahre alten Minderjährigen waren mit einem abgemeldeten PKW auf einem Privatgrundstück auf ein anderes stehendes Fahrzeug aufgefahren und haben dieses dabei erheblich beschädigt. Das Gericht entschied, dass beide Jugendliche angesichts Ihres Alters die Gefährlichkeit ihres Tuns hätten voraussehen und nach dieser Einsicht hätten handeln können. ( OLG Brandenburg 6 U 36/12)
Fahrradunfall ohne Helm – Mitverschulden an Kopfverletzung
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein trifft eine Fahrradfahrerin ein Mitverschulden von 20% an den von ihr erlittenen Kopfverletzungen, weil sie keinen Schutzhelm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe. Zwar bestehe keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer, diese seien heutzutage aber im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Daher könne nach heutigem Erkenntnisstand davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens einen Helm trägt. (Urteil vom 05.06.13, 7 U 11/12)