Artikel zum Thema ‘Trunkenheit am Steuer’

Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis durch deutsche Fahrerlaubnisbehörde

Mitgliedstaaten dürfen nationale Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholten Verkehrsauffälligkeiten anwenden. So hat das Verwaltungsgericht Neustadt einem Mann dessen tschechische Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er trotz Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde keine positive MPU vorgelegt hat. Diese hat die Behörde auch fordern dürfen, weil dem Mann bereits vor Erlangung der tschechischen Fahrerlaubnis die deutsche Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer entzogen und er nach Erlangung der tschechischen Fahrerlaubnis erneut mit einem Alkoholspiegel von 0,8 Promille am Steuer angetroffen worden ist. (VG Neustadt 1 K 720/14, 25.02.2015)