Artikel zum Thema ‘Strafgefangener’
Suizidgefahr von Strafgefangenen-nicht alles ist erlaubt
Auch wenn ein begründeter Verdacht auf Eigengefährdung eines Gefangenen vorliegt, sind die Justizvollzugsanstalten verpflichtet, bei angeordneten Sicherungsmaßnahmen dessen Persönlichkeitsrecht zu wahren. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Wegnahme der Kleidung eines Gefangenen als besondere Sicherungsmaßnahme unverhältnismäßig ist und gegen dessen Grundrechte verstößt. Ein Gefangener hat demnach Anspruch auf Ersatzkleidung aus schnell reißendem Material, um in einem dauerüberwachten Haftraum ein Mindestmaß an Intimssphäre zu wahren und den Gefangenen nicht zum bloßen Objekt des Strafvollzuges zu degradieren. (Beschluss BVerfG 18.03.15, 2 BvR 111/13)
Unverhältnismäßige körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen
Das Bundesverfassungsgericht hat die körperliche Durchsuchung einschließlich der Entkleidung eines Strafgefangenen nach dessen Rückkehr von einem Aufenthalt außerhalb der Haftanstalt als unverhältnismäßig angesehen. Im konkreten Fall lag die Gefahr des Einschmuggelns verbotener Gegenstände oder Substanzen in die Strafanstalt fern, so dass das Gericht einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Inhaftierten feststellte. Routinemäßigen Durchsuchungen einschließlich der Inspektion normalerweise verdeckter Körperöffnungen hat das Gericht damit eine Absage erteilt.( BVerfG 10.07.13- 2 BvR 2815/11)