Artikel zum Thema ‘strafbare Handlung’
Ausweitung der Strafbarkeit von Menschenhandel
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, wonach künftig der Straftatbestand des Menschenhandels auch erfüllt sein soll, wenn die Opfer ins Land gebracht werden, um strafbare Handlungen zu begehen oder zu betteln. Auch wer Menschen ins Land bringt, um ihnen Organe zu entnehmen, soll sich künftig des Menschenhandels strafbar machen. Bislang war lediglich Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung oder zur Ausbeutung der Arbeitskraft strafbar. (BT-Drs.18/4613)
Aufruf zum „Schottern“ ist strafbar
Eine Entscheidung des OLG Celle schafft traurige Rechtssicherheit. Danach stelle die Entfernung von Schottersteinen aus einem Gleisbett bis dieses unterhöhlt und hier für die Castortransporte unbefahrbar sei, eine strafbare Handlung im Sinne einer“ Störung öffentlicher Betriebe“ dar. Durch den öffentlichen Aufruf zum Schottern sei darüberhinaus die Schwelle von einer Meinungsäußerung zur strafbaren Aufforderung überschritten. Dass die „Aufrufer“ jede Gefahr für Leib und Leben von Unbeteiligten und Polizisten ausschließen wollten und sich für ein überragend wichtiges politisches Anliegen einsetzten, sei bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.(OLG Celle 3 Ss 125/12, 14.03.13)