Artikel zum Thema ‘Standardtestverfahren’
Nachweis von Betäubungsmitteln-ESA-Schnelltest genügt nicht
Die Feststellung, dass es sich bei sichergestellten Substanzen um Betäubungsmittel handelt, darf nicht allein auf das Ergebnis eines ESA-Schnelltests gestützt werden, da es sich nicht um ein in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren handelt. Es ist zur Feststellung ein Sachverständiger hinzuzuziehen.( OLG Celle, 25.06.14, 32 Ss 94/14)