Artikel zum Thema ‘Schutzhelm’

Fahrradunfall ohne Helm – Mitverschulden an Kopfverletzung

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts  Schleswig-Holstein trifft eine Fahrradfahrerin ein Mitverschulden von 20% an den von ihr erlittenen Kopfverletzungen, weil sie keinen Schutzhelm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe.  Zwar bestehe keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer, diese seien heutzutage aber im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Daher könne nach heutigem Erkenntnisstand davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens einen Helm trägt.  (Urteil vom 05.06.13,  7 U 11/12)