Artikel zum Thema ‘Schadenersatz’

Sonderrechte eines Polizeifahrzeugs nur bei Einsatz von Martinshorn und Blaulicht

Das Land Berlin muss Schadensersatz nach einem Unfall an einen Autofahrer zahlen, weil ein Polizeifahrzeug nur mit eingeschaltetem Blaulicht aber ohne Martinshorn bei Rot in eine Kreuzung eingefahren ist. Infolgedessen kam es zu einem Auffahrunfall. Das Kammergericht hat das Einfahren des Polizeiwagens als Rotlichtverstoß gewertet, da die Sonderrechte aus    §38 Abs.1 Satz 2 StVO, nach der andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen, nur gelte, wenn sowohl Martinshorn als auch Blaulicht eingeschaltet sind. ( KG 18.07.15)

Behandlungsfehler Schadenersatz wegen schwerer Nachblutungen

Das Oberlandesgericht Hamm hat einer an einer Gerinnungsstörung leidenden Patientin, die im Krankenhaus an der Hüfte operiert worden war, die in der Folge angefallenen Behandlungskosten für die Behandlung der bei der Patientin aufgetretenen Nachblutungen in Höhe von 580.000 EUR zugesprochen. Die Gerinnungsstörung der Patientin sei grob fehlerhaft nicht behandelt worden, obwohl sowohl die anamnestischen Angaben der Patientin als auch die pathologischen Blutwerte dazu Veranlassung gegeben hätten. (OLG Hamm 21.03.14, 26 U 115/11)

Auch ohne Helm-keine Abzüge beim Schmerzensgeld

Anders als das OLG Schleswig Holstein im Sommer letzten Jahres hat jetzt das OLG Celle einem verletzten Fahrradfahrer umfassend Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer Kopfverletzung nach einem Verkehrsunfall zugesprochen. Auch in diesem Fall hat der Fahrradfahrer zum Unfallzeitpunkt keinen Helm getragen. Da es aber an einer gesetzlichen Regelung zur Helmpflicht fehle, stehe dem Radfahrer nach Ansicht des Gerichts der Ersatz von 100 Prozent seines Schadens zu. Alleine die tendenzielleSchutzwirkung eines Helmes begründe keine Helmtragepflicht. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der Obergerichte  zu diesem Thema hat des OLG Celle die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.( OLG Celle Urteil 12.02.14- 14U113/13)

Benzin im verunfallten Fahrzeug begründet Schadensersatzanspruch

Erleidet ein Fahrzeug infolge eines Unfalls einen Totalschaden, ist das noch im Tank befindliche Benzin nutzlos und kann im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden. Der geschädigte Fahrzeugeigentümer ist auch nicht verpflichtet, den restlichen Kraftstoff im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht abpumpen zu lassen. (AG Solingen 18.06.13, 12 C 638/12)

Jugendliche Autofahrer-nach Unfall in der Haftung

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat zwei Jugendliche zur Zahlung von Schadenersatz  in Höhe von ca. 3800.-EUR verurteilt. Die beiden 12- und 17-Jahre alten Minderjährigen waren mit einem abgemeldeten PKW auf einem Privatgrundstück auf ein anderes stehendes Fahrzeug aufgefahren und haben dieses dabei erheblich beschädigt. Das Gericht entschied, dass beide Jugendliche angesichts Ihres Alters die Gefährlichkeit ihres Tuns hätten voraussehen und nach dieser Einsicht hätten handeln können. ( OLG Brandenburg 6 U 36/12)