Artikel zum Thema ‘Raub’
Besonders schwerer Raub in Mittäterschaft auch ohne eigene Verletzungshandlung
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Kiel in Teilen aufgehoben, in dem das Landgericht vier Angeklagte wegen Raubes verurteilt hat. In einem neuen Verfahren wird zu klären sein, ob nicht auch eine Verurteilung wegen besonders schweren Raubes mit der Folge einer deutlich höheren Straferwartung in Betracht kommt.
Die vier Angeklagten hatten sich vorgestellt, einen Mann in dessen Wohnung zu überfallen und auszurauben. Sie sind dabei davon ausgegangen, dass das spätere Opfer sich bereits angesichts ihrer Überzahl nicht weiter zur Wehr setzten wird. Die Anwendung schwerer Gewalt war nicht geplant. Der Geschädigte setzte sich aber heftig gegen zwei der Angeklagten zur Wehr, während die anderen beiden Angeklagten in der Wohnung nach Beute suchten. Einer der beiden Angeklagten trat so stark zu, dass es beim Opfer zu einem Trümmerbruch im Knie kam. Der Geschädigte schrie vor Schmerzen. Das Landgericht konnte in der Hauptverhandlung nicht feststellen, wer den Geschädigften getreten hat und hat deshalb alle vier „nur“ wegen Raubes verurteilt. Der Bundesgerichtshof stellt jetzt klar, dass auch während der Tatausführung eine Vorsatzerweiterung hinsichtlich des ursprünglichen Tatplans in Betracht kommt, es also nicht auszuschließen ist, dass alle vier Angeklagten sich während der Tatausführung mit der schweren Gewaltanwendung einer der Mittäters stillschweigend einverstanden erlärt haben und deshalb alle vier wegen besonders schweren Raubes zu verturteilen sein könnten. ( BGH 5 StR 575/12)
Wegnahme einer Fan-Jacke
Nach einem Fußballspiel haben zwei Fans des 1.FC Nürnberg einem Anhänger der Spielvereinigung Greuther Fürth dessen weiß-grüne Fan Jacke vom Leib gerissen. Einer der beiden hat die Jacke erst unter seinen Pullover gesteckt und danach in den Kofferraum seines Autos gelegt. Erst später wollten die beiden entscheiden, ob sie die Jacke entsorgen oder als Trophäe behalten wollen.
Die beiden Fans wurden sowohl vom Amtsgericht als auch in der Berufung vom Landgericht wegen Raubes zu einer Freiheitstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat das Urteil bestätigt.
Nicht durchgedrungen sind die Clubfans mit ihrem Argument, es handele sich nur um ein Bagatelldelikt.
(OLG Nürnberg, Beschluss vom 7.11.12-1 St OLG Ss 258/12)
Haftbeschränkungen in der Untersuchungshaft setzen eine konkrete Gefährdung des Haftzwecks voraus
Gegen eine wegen Raubes beschuldigten Frau hat das Landgericht Köln die Untersuchungshaft wegen bestehender Fluchtgefahr angeordnet.Aus dem gleichen Grund hat das Gericht angeordnet, dass die Besuche, die Telekommunikation und der Schrift-und Paketverkehr der Gefangenen zu überwachen sind.
Das war nicht zulässig. Die Anordnung besonderer Überwachungsanordnungen
in der Untersuchungshaft erfordert über die angenommene Fluchtgefahr hinaus immer die konkrete Gefährdung des Haftzweckes. Es müssen demnach Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Gefangener etwa Außenkontakte zu Fluchtvorbereitungen nutzen könnte, eine Bandenstruktur zu vermuten oder Absprachen mit Zeugen für die Hauptverhandlung zu befürchten sind.
(OLG Köln Beschluss 28.12.12 2 Ws 896/12)