Artikel zum Thema ‘Mitschuld’
Mitschuld an einem Verkehrsunfall wegen Tempo 200 auf der Überholspur
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einem Kläger, der grob verkehrswidrig mit seinem Fahrzeug auf die Überholspur einer Autobahn gewechselt war, 40% des ihm entstandenen Schadens zugesprochen. In der Begründung hierzu verweist das Gericht darauf, dass der Beklagte zwar keinen Fahrfehler begangen habe, aber mit Tempo 200 auf der Überholspur gefahren sei und damit die Richtgeschwindigkeit um 70 km/h überschritten habe. Die von der hohen Geschwindigkeit ausgehende Gefahr habe sich in geradezu klassischer Weise verwirklicht. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte der Unfall bereits durch eine mittelstarke Bremsung des Beklagten verhindert werden können. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gab es auf dem Autobahnabschnitt nicht.(OLG Koblenz 14.10.13, 12 U 313/13)
Vorfahrtsberechtigter Falschblinker haftet mit Betriebsgefahr
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer kurz rechts geblinkt, um dann doch weiter geradeaus zu fahren. Es kam zum Unfall mit einem vorfahrtspflichtigen Fahrzeug. Das Landgericht Saarbrücken hat auf eine Mitschuld des vorfahrtsberechtigten Fahrers in Höhe von 20% erkannt, da der Vorfahrtsberechtigte durch das „falsche“ Blinken eine Gefahrenlage geschaffen habe, die sich in der Kollision teilweise realisiert habe.( Landgericht Saarbrücken 07.06.13, 13 S 34/13)