Artikel zum Thema ‘Kontaktaufnahmeverbot’

Facebook-Einträge können bei einem Kontaktaufnahmeverbot zum Widerruf der Bewährung führen

Ein wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlags Verurteilter, dessen Strafrest zur Bewährung ausgesetzt war, erhielt für die Zeit der Bewährung die Weisung, jeglichen Kontakt zu der von ihm ehemals Geschädigten zu unterlassen.  In der Folgezeit postete der Verurteilte mehrmals Nachrichten auf seiner Facebook-Seite, u.a. schwere Beschimpfungen unter Verwendung eines von ihm der Geschädigten gegebeben Spitznamens, worin er auch den Namen der Schwester der Geschädigten mit einfließen ließ. Damit habe der Geschädigte beharrlich und gröblich gegen die ihm erteilte Weisung verstoßen, so dass nach Auffassung des OLG Hamm die davor vom Landgericht widerrufene Bewährung zu Recht erfolgt ist, da dem Verurteilten bewusst gewesen sei, dass zumindest Bekannte oder Verwandte der Geschädigten die Einträge lesen und der Geschädigten übermitteln würden. (OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.15, 3 Ws 168/15)