Artikel zum Thema ‘Haftungsanspruch’

Grober Behandlungsfehler-Nichtbeachtung von einschlägiger Fachliteratur

Ein Arzt ist verpflichtet, sich in seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden. Erkenntnisse, die in einer führenden Fachzeitschrift veröffentlicht werden, muss er zeitnah im Berufsalltag umsetzen. Versäumt er diese Pfkicht, kann dies  einen groben Behandlungsfehler darstellen mit der Folge eines Haftungsanspruches des Patienten. ( OLG Koblenz,20.06.12 5U1450/11)