Artikel zum Thema ‘Haftgrund’
Fortdauer der Untersuchungshaft für einen Schweizer Hooligan
Das OLG Hamm hat die weitere Haftbeschwerde eines Schweizer Hooligans als unbegründet verworfen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 10.Mai diesen Jahres einem Polizeibeamten eine Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen zu haben, so dass der bewußtlos zu Boden fiel und eine große Platzwunde davontrug. Bei seiner Festnahme habe er zudem massiv und gewaltsam Widerstand geleistet. Er sei deshalb der gefährlichen Körperverletzung sowie des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeante dringend tatverdächtig und müsse mit der Verhängung einer erheblichen vollstreckbaren Freiheitsstrafe rechnen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr auch wenn der Beschuldigte eine bürgerliche Herkunft, eine Beschäftigung im Bankenwesen und familiäre Bindungen in der Schweiz nachweisen kann. Auch die vom Beschuldigten in Aussicht gestellte Kaution in Höhe von 10.000EUR für den Fall der Haftverschonung sah das Gericht als nicht ausreichend an, um der Fluchtgefahr begegnen zu können.( OLG Hamm,18.07.13, 5 Ws 245 und 266/13)