Artikel zum Thema ‘Geständnis’
Verwertungsverbot eines Geständnisses
Im zu entscheidenden Fall hatte eine Beschuldigte vor Beginn ihrer polizeilichen Vernehmung mindestens 38 Stunden nicht geschlafen und war davor nachweislich einer extremen psychischen und physischen Belastung ausgesetzt. Einer immer wieder durch die Polizei konfrontativ geführten Befragung konnte die Beschuldigte wegen ihres Erschöpfungszustandes nicht mehr in freier Willensbetätigung standhalten. Das in diesem Zustand von der Beschuldigten schließlich abgegebene Geständnis hätte das Tatgericht nicht verwerten dürfen. ( BGH 5 StR 296/14, 21.10.2014)
Bundesgerichtshof stärkt den Rang der Selbstbelastungsfreiheit
Ein wegen versuchten Totschlags Beschuldigter hatte gegenüber der für ihn zuständigen Ermittlungsrichterin nach deren Belehrung über sein Schweigerecht sowie über das Recht einen Verteidiger hinzuzuziehen, eine spontane Äußerung zum Randgeschehen des Tatvorwurfs gemacht. Das geschah nachdem sein Verteidiger nicht zu erreichen war und er angegeben hatte, von seinem Schweigerecht Gebrauch machen zu wollen. Die Ermittlungsrichterin fragte nach und der Beschuldigte belastete sich daraufhin schwer. Nach der Hinzuziehung seines Verteidigers widerrief der Beschuldigte sein Geständnis und machte in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch. Das zuständige Gericht verurteilte ihn aufgrund seiner Äußerungen vor der Ermittlungsrichterin.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes war das verfahrensfehlerhaft. Aufgrund des hohen Ranges der Selbstbelastungsfreiheit hätte die Ermittlungsrichterin nicht weiter nachfragen dürfen mit dem Ergebnis, dass die Äußerungen des Beschuldigten für eine Verurteilung nicht zu Grunde gelegt hätten werden dürfen. (BGH 27.06.13, 3 StR 435/12)