Artikel zum Thema ‘GeschÃĪdigter’
Oberlandesgericht stÃĪrkt Nothilferecht
Nach einer zunÃĪchst verbalen Auseinandersetzung mit Beschimpfungen schlug der spÃĪter GeschÃĪdigte einem Bekannten des Angeklagten mit der Faust ins Gesicht. Der Angeklagte wollte seinem Bekannten zu Hilfe kommen und schlug dem GeschÃĪdigten seinen Bierkrug auf den Kopf, so dass der eine GehirnerschÞtterung, ein HÃĪmatom und eine Platzwunde davontrug. Das Gericht hat den Angeklagten freigesprochen. Die gefÃĪhrliche KÃķrperverletzung sei gerechtfertigt gewesen. Der Schlag mit dem Bierkrug auf den Kopf des GeschÃĪdigten habe die sofortige und endgÞltige Beendigung des Angriffs auf den Bekannten des Angeklagten erwarten lassen. Der musste sich in seinem Nothilferecht nicht darauf beschrÃĪnken, lediglich mit der Faust zuzuschlagen.( OLG Hamm 15.07.13, 1 RVs 38/13)
Rechtswidrige Akteneinsicht fÞr angeblich GeschÃĪdigten
Im konkreten Fall hatte sich in einem Ermittlungsverfahren ein Vertreter eines angeblich GeschÃĪdigten gemeldet und um Akteneinsicht gebeten. Diesem Antrag war die Staatsanwaltschaft nachgekonmmen ohne dem Beschuldigten davor rechtliches GehÃķr zu gewÃĪhren. Das war rechtswidrig. Einem GeschÃĪdigten in einem Strafverfahren ist zur sachgerechten Interessenwahrnehmung Akteneinsicht zu gewÃĪhren. Da aberdie Akteneinsicht an den angeblich GeschÃĪdigten auch schutzwÞrdige Belange des Beschuldigten berÞhren kÃķnnen, muss diesem in der Regel zunÃĪchst rechtliches GehÃķr gewÃĪhrt werden. ( AG Zwickau 13 Gs 263/13)
Ãrzte rechtskrÃĪftig wegen des Vorwurfes der KÃķrperverletzung mit Todesfolge und des Betruges freigesprochen
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Kempten bestÃĪtigt, das zwei Mediziner vom Vorwurf der KÃķrperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefÃĪhrlicher KÃķrperverletzung und des Betruges freigesprochen hat. Den Angeklagten lag zur Last, an einem alkoholkranken, an Leberzirrhose leidenden Patienten ohne genÞgende AufklÃĪrung eine Leberzelltransplantation durchgefÞhrt und dadurch den Tod des Patienten verursacht zu haben. DarÞberhinaus hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorgeworfen, der Krankenversicherung des GeschÃĪdigten die Abrechenbarkeit ihrer Behandlung vorgespiegelt zu haben, obwohl sie wuÃten, dass diese nicht vom Leistungsspiegel der Krankenversicherung erfasst war. Das Gericht hat zu Gunsten der Angeklagten eine hypothetische Einwilligung des GeschÃĪdigten angenommen, da beide Ãrzte irrig davon ausgegangen seien, den GeschÃĪdigten ausreichend insbesondere Þber die Risiken des Eingriffs informiert zu haben. Den Betrugsvorwurf sahen die Richter ebenfalls als nicht erwiesen an, da die Ãrzte bereits vor der Abrechnung einen Antrag auf Anerkennung der VergÞtungsfÃĪhigkeit der durchgefÞhrten Operation gestellt hatten. (BGH 1 StR 320/12, Urteil vom 20.02.13)
Besonders schwerer Raub in MittÃĪterschaft auch ohne eigene Verletzungshandlung
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Kiel in Teilen aufgehoben, in dem das Landgericht vier Angeklagte wegen Raubes verurteilt hat. In einem neuen Verfahren wird zu klÃĪren sein, ob nicht auch eine Verurteilung wegen besonders schweren Raubes mit der Folge einer deutlich hÃķheren Straferwartung in Betracht kommt.
Die vier Angeklagten hatten sich vorgestellt, einen Mann in dessen Wohnung zu Þberfallen und auszurauben. Sie sind dabei davon ausgegangen, dass das spÃĪtere Opfer sich bereits angesichts ihrer Ãberzahl nicht weiter zur Wehr setzten wird. Die Anwendung schwerer Gewalt war nicht geplant. Der GeschÃĪdigte setzte sich aber heftig gegen zwei der Angeklagten zur Wehr, wÃĪhrend die anderen beiden Angeklagten in der Wohnung nach Beute suchten. Einer der beiden Angeklagten trat so stark zu, dass es beim Opfer zu einem TrÞmmerbruch im Knie kam. Der GeschÃĪdigte schrie vor Schmerzen. Das Landgericht konnte in der Hauptverhandlung nicht feststellen, wer den GeschÃĪdigften getreten hat und hat deshalb alle vier „nur“ wegen Raubes verurteilt. Der Bundesgerichtshof stellt jetzt klar, dass auch wÃĪhrend der TatausfÞhrung eine Vorsatzerweiterung hinsichtlich des ursprÞnglichen Tatplans in Betracht kommt, es also nicht auszuschlieÃen ist, dass alle vier Angeklagten sich wÃĪhrend der TatausfÞhrung mit der schweren Gewaltanwendung einer der MittÃĪters stillschweigend einverstanden erlÃĪrt haben und deshalb alle vier wegen besonders schweren Raubes zu verturteilen sein kÃķnnten. ( BGH 5 StR 575/12)
Unfallschaden-AnsprÞche des GeschÃĪdigten
Das Landgericht KÃķln hat entschieden, dass es fÞr den GeschÃĪdigten nach einem Unfall nicht zumutbar ist, einen laut Gutachten fahrbereiten, aber nicht verkehrssicheren Pkw zu nutzen. In diesen FÃĪllen darf sich ein GeschÃĪdigter ein Ersatzfahrzeug nehmen, fÞr dessen Kosten die Versicherung des Unfallverursachers aufzukommen hat.
(LG KÃķln 11 S 89/12)